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Pläne für den vorbeugenden Brandschutz - Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 / ASR A1.3 sind Pläne für die Nutzer einer baulichen Anlage, auf dem die erforderlichen Informationen über die Fluchtwege dargestellt sind und auf denen Informationen zur Evakuierung und Rettung sowie für zu ergreifende Sofortmaßnahmen enthalten sein können.

Flucht- und Rettungspläne sollen den Menschen helfen, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren. In den aktuellen Grundriss- und Grundstückzeichnung(en) werden bspw. der Verlauf der Fluchtwege, die Standorte der Brandbekämpfungseinrichtungen, Alarmierungssysteme, Notfallausrüstungen, Evakuierungshilfen, Sammelstellen etc. sowie Verhaltensregeln (Brandfall/Unfall/Evakuierung) dargestellt.

Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen in seiner Arbeitsstätte ergibt sich aus § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Sonderbauordnungen.

Gemäß DIN ISO 23601 müssen Flucht- und Rettungspläne immer auf dem neuesten Stand sein. Die Pläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Wir erstellen und aktualisieren für Sie professionelle Flucht- und Rettungspläne gemäß aktuellem Stand der Technik.

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